WIRD MEINE BEHANDLUNG VON DER KRANKENKASSE ÜBERNOMMEN?
Da die Osteopathie in Deutschland immer mehr Bekanntheit erlangt und die Nachfrage stetig steigt, gehen immer mehr Krankenkassen, sowohl aus dem privaten, als auch aus dem gesetzlichen Sektor dazu über, Osteopathie als Leistung zu erstatten.
Häufig werden zumindest Anteile einer Behandlung von den Krankenkassen übernommen. Daher würde ich empfehlen sich mit den Leistungen Ihrer Krankenkasse vertraut zu machen, um darüber informiert zu sein, ob die Kosten übernommen werden.
Grundsätzlich erfülle ich als verbandseingetragene Heilpraktikerin für Osteopathie die Kriterien, die für eine Kostenübernahme notwendig sind.
WIE LANGE DAUERT EINE BEHANDLUNG?
Eine osteopathische Behandlung erfordert eine sorgfältige Anamnese und Diagnostik, sowie eine
gründliche Behandlung und Beratung des Patienten. Daher dauert eine Erstbehandlung meist auch länger als die Folgebehandlungen, durch eine eingeplante Erstgesprächszeit.
Im Durchschnitt dauern die Behandlungen zwischen 45 und 75 Minuten.
WER RECHNET MIT DER KRANKENKASSE AB?
Ähnlich wie bei den Leistungen einer zahnärztlichen Prophylaxe geht der reguläre Abrechnungsweg über eine Rechnung, die an Sie selbst ausgestellt wird. Diese wird dann von Ihnen an die Krankenkassen geschickt und die übernommenen Kosten werden an Sie zurückerstattet.
WAS KOSTET EINE BEHANDLUNG?
Die Abrechnung einer osteopathischen Behandlung richtet sich nach den Ziffern der offiziellen Gebührenordnung für Heilpraktiker und es entstehen Kosten zwischen 85,00€ und 100,00€.
"KNACKST DU AUCH DIE WIRBELSÄULE?"
Bei bestimmten Indikationen und sorgfältiger Absicherung durch die Schulmedizin kann eine Justierung sinnvoll sein. Diese wird allerdings nur spezifisch angewandt, denn nicht jeder Wirbel muss "knacken" um zu deblockieren.